Bild
Bild

unterstützend und anerkennend

Aufgrabungsgesuch

Das Aufbruchgesuch muss mindestens fünf Arbeitstage vor den Bauarbeiten, unter Beilage eines Situationsplanes bei den Gemeindewerken eingereicht werden. Der Gesuchsteller akzeptiert die Verrechnung gemäss Aufgrabungstarif vom 1. Januar 2021 des Tiefbauamtes des Kantons Zürich.

Gemeindewerke

Das könnte Sie interessieren

Passend zum Thema finden Sie hier noch weitere nützliche Informationen. Falls Ihnen ein Thema fehlt, schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Viel Spass beim Weiterlesen.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen