15. Dez 2023
Ab 1. Januar 2024 ist neu die Firma Schmid Transporte Niederglatt AG für die Kehrichtabfuhr im Zweckverbandsgebiet der Kehrichtorganisation Winterthur-Umgebung (KOWU) zuständig. Diese Firma bietet neu die Möglichkeit für eine verursachergerechte Abrechnung nach Gewicht des Gewerbekehrichts an (CHF 12 pro Leerung zuzüglich CHF 0.145 pro kg). Aus diesem Grund wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 282 vom 11. Dezember 2023 die Revision der Vollziehungsverordnung, des Gebührenreglements und des Anhangs zum Gebührenreglements gestützt auf die Verordnung über die Abfallbewirtschaftung genehmigt.
Mit dem Inkrafttreten werden alle in Widerspruch stehenden Rechtserlasse oder Beschlüsse und alle seitherigen Änderungen aufgehoben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach eingesehen werden.
Gemeinderat Rickenbach