15. Dez 2023
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 283 vom 11. Dezember 2023 wurde der revidierte Gebührentarif mit Datum vom 11. Dezember 2023 gestützt auf die Gebührenverordnung vom 28. November 2017 genehmigt. Der Gebührentarif tritt mit rechtskräftiger Publikation per 1. Januar 2024 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten werden alle mit diesem Gebührentarif in Widerspruch stehenden Rechtserlasse oder Beschlüsse und alle seitherigen Änderungen aufgehoben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach eingesehen werden.
Gemeinderat Rickenbach