21. Feb 2025
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Rickenbach hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Rickenbach, Sulz, Interniertenstrasse
Das Parkieren von Fahrzeugen auf der nördlichen Seite der Interniertenstrasse ist verboten.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich –
Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann, während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle
Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu
bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit
möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 23.03.2025
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090
Zürich
Gemeinderat Rickenbach