21. Feb 2025
Bauliche Massnahmen für Tempo-30-Zonen
(Ortsteil Sulz, Zone 2), Projektfestsetzung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 139 vom 15. Juli 2024 das Projekt gemäss § 15 Abs. 2 Strassengesetz (StrG) festgesetzt.
Der Beschluss und die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen auf und können in der Gemeindeverwaltung Rickenbach während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Projektunterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Rickenbach aufgeschaltet.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Rickenbach