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initiativ und zukunftsorientiert

Dauernde Verkehrsanordnung Tempo-30-Zonen

21. Feb 2025

Dauernde Verkehrsanordnung Tempo-30-Zonen Rickenbach Sulz und Rickenbach Süd


Verkehrsanordnungen:

Auf Antrag der Gemeinde Rickenbach hat die Kantonspolizei im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung von Tempo 30 auf kommunalen Strassen folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zonen (Zone 1 – 6) signalisiert:


Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 1
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Brünnelackerstrasse 

Rüti


Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 2
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Schulweg 

Hofackerstrasse

Breitestrasse 

Hofackerweg

Im Felix 

Dörnlerstrasse

Industriestrasse 

Rosenstrasse

Steinler


Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 3
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Burgstrasse 

Oberer Burgweg

Mittlerer Burgweg 

Unterer Burgweg

Aergetenstrasse 

Aergetenweg

Wiesackerstrasse 

Grubenstrasse

Gassenacker


Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 4
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Mörsburgstrasse 

Riedmühlestrasse

Ritterweg


Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 5

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Hofackerstrasse 

Chrüzlerstrasse

Mottlistrasse


Rickenbach, Ortsteil Rickenbach, Zone 6

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Müliweg 

Huebstrasse

Sagistrasse 

Kellergasse

Aspstrasse 

Schmiedgasse

Lindenackerstrasse 

Obermattweg

Obermattstrasse


Markierung von Parkfelder

Auf folgenden Strassen werden im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo 30 Zonen Längsparkfelder markiert:


Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 2

Hofackerstrasse

Im Zusammenhang mit der Einführung den Tempo 30 Zonen (Zonen 1 – 6) werden 14Längsparkfelder markiert.


Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 2

Breitestrasse

Im Zusammenhang mit der Einführung den Tempo 30 Zonen (Zonen 1 – 6) werden 4 Einzelparkfelder markiert.


Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 4

Riedmühlestrasse

Im Zusammenhang mit der Einführung den Tempo 30 Zonen (Zonen 1 – 6) werden 4 Einzelparkfelder markiert.


Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:

Gegen diese Verfügung kann, während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 23.03.2025

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich


Gemeinderat Rickenbach

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