21. Feb 2025
Dauernde Verkehrsanordnung Tempo-30-Zonen Rickenbach Sulz und Rickenbach Süd
Verkehrsanordnungen:
Auf Antrag der Gemeinde Rickenbach hat die Kantonspolizei im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung von Tempo 30 auf kommunalen Strassen folgende Verkehrsanordnungen verfügt:
Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zonen (Zone 1 – 6) signalisiert:
Rickenbach, Ortsteil Sulz,
Zone 1
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge
auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:
● Brünnelackerstrasse
● Rüti
Rickenbach, Ortsteil Sulz,
Zone 2
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für
Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:
● Schulweg
● Hofackerstrasse
● Breitestrasse
● Hofackerweg
● Im Felix
● Dörnlerstrasse
● Industriestrasse
● Rosenstrasse
● Steinler
Rickenbach, Ortsteil Sulz,
Zone 3
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge
auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:
● Burgstrasse
● Oberer Burgweg
● Mittlerer Burgweg
● Unterer Burgweg
● Aergetenstrasse
● Aergetenweg
● Wiesackerstrasse
● Grubenstrasse
● Gassenacker
Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 4
Auf
folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf
30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:
● Mörsburgstrasse
● Riedmühlestrasse
● Ritterweg
Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 5
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:
● Hofackerstrasse
● Chrüzlerstrasse
● Mottlistrasse
Rickenbach, Ortsteil Rickenbach, Zone 6
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:
● Müliweg
● Huebstrasse
● Sagistrasse
● Kellergasse
● Aspstrasse
● Schmiedgasse
● Lindenackerstrasse
● Obermattweg
● Obermattstrasse
Markierung von Parkfelder
Auf folgenden Strassen werden im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo 30 Zonen Längsparkfelder markiert:
Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 2
Hofackerstrasse
Im Zusammenhang mit der Einführung den Tempo 30 Zonen (Zonen 1 – 6) werden 14Längsparkfelder markiert.
Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 2
Breitestrasse
Im Zusammenhang mit der Einführung den Tempo 30 Zonen (Zonen 1 – 6) werden 4 Einzelparkfelder markiert.
Rickenbach, Ortsteil Sulz, Zone 4
Riedmühlestrasse
Im Zusammenhang mit der Einführung den Tempo 30 Zonen (Zonen 1 – 6) werden 4 Einzelparkfelder markiert.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich –
Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann, während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 23.03.2025
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090
Zürich
Gemeinderat Rickenbach