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unterstützend und anerkennend

Aufenthaltsausweis (Wochenaufenthalt)

Einen Aufenthaltsausweis benötigen Sie, wenn Sie sich in einer anderen Gemeinde als Aufenthalter (z.B. Wochenaufenthalt, Heimaufenthalt) anmelden und den Wohnsitz in Rickenbach beibehalten. Der Aufenthaltsausweis wird durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt und ist für ein Jahr befristet. Für Ausbildungsaufenthalte, sowie Heimaufenthalte kann der Ausweis für 4 Jahre ausgestellt werden. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Aufenthaltsausweis ausgestellt werden.

 

Das Dokument kann über den Online-Schalter bestellt werden.

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Einwohnerkontrolle
Ausweise und Bescheinigungen

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