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unterstützend und anerkennend

Abmeldung/Wegzug

Ein Wegzug ist innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder über den EUmzug zu melden.

 

Bei einer persönlichen Abmeldung bitten wir Sie, folgende Unterlagen vorzuweisen:

 

Schweizerische Staatsangehörige

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
  • Identitätskarte
  • Vollständige Wegzugsadresse + Wegzugsdatum

 

Ausländische Staatsangehörige

  • Meldebestätigung
  • Ausländerausweis
  • Vollständige Wegzugsadresse + Wegzugsdatum

 

Planen Sie den Wegzug ins Ausland? Dann bitten wir Sie, sich mindestens vier Wochen bevor Sie die Schweiz verlassen, sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle sowie beim Steueramt zu melden. Wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und –bürger, welche sich ins Ausland abmelden oder einen Auslandaufenthalt von mehr als 2 Monate planen, haben sich mindestens zwei Monate vor der Ausreise in Verbindung zu setzen mit:

 

Militärverwaltung – Kreiskommando des Kantons Zürich
Kontrollwesen
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich
Tel. 043 259 71 10

 

Mit dem Online-Dienst eUmzugZH von ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Wegzug die Meldepflicht in wenigen Schritten elektronisch erledigen.

Diese Umzugsmeldung ist auch für Wochenaufenthalter verfügbar.

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Einwohnerkontrolle
Wohnen und Umziehen

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