Bild
Bild

unterstützend und anerkennend

Baugesuch (Formulare)

Das Gesetz unterscheidet zwei Bewilligungsverfahren

 

Das Anzeigeverfahren

  • Im Anzeigeverfahren (§§ 13ff BVV) werden bauliche Veränderungen von geringer Bedeutung behandelt (Vordächer, Balkone, Dachflächenfenster, Dachaufbauten, Mauern und Einfriedigungen bis 1,5 m Höhe, Reklameanlagen usw). Beim Anzeigeverfahren dürfen keine Rechte Dritter berührt werden oder es ist deren Einverständnis nachgewiesen. In speziellen Fällen kann, obwohl die Einverständnisse vorliegen, dennoch die Gemeinde ein Anzeigeverfahren in ein ordentliches Verfahren wechseln. Im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren entfallen beim Anzeigeverfahren die Aussteckung und Ausschreibung des Bauvorhabens, ausser in Kernzonen und anderen Bereichen von Schutzordnungen.
  • Vorprüfungsfrist: 3 Wochen
  • Behandlugsfrist: 30 Tage

 

Das ordentliche Verfahren

  • Im ordentlichen Verfahren (§§ 309ff PBG) werden gewichtigere Bauvorhaben behandelt. Das Projekt ist auszustecken und wird ausgeschrieben. Die Pläne liegen während 20 Tagen zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung auf. Während dieser Frist können beim Bausekretariat Begehren zur Zustellung des Baurechtsentscheides eingereicht werden (damit wird das Rekursrecht offengehalten). Parallel zur öffentlichen Auflage erfolgt die Prüfung des Baugesuches durch den Bauberater, den Feuerschauer und - sofern erforderlich - durch die kantonalen Amtsstellen. Sobald die notwendigen Beurteilungen vorliegen, wird das Baugesuch vom Gemeinderat behandelt.
  • Bauvorhaben die im Ordentliche Verfahren zu bewilligen sind, müssen publiziert und ausgesteckt werden.
  • Vorprüfungsfrist: 3 Wochen
  • Publikation, Aktenauflage und Aussteckung: 20 Tage
  • Während dieser Frist kann das Bauvorhaben von jedem/jeder Interessierten eingesehen und der Baurechtsentscheid angefordert werden.
  • Behandlungsfrist: 2 – 4 Monate
  • Rechtskraft Bewilligung: 30 Tage ab Zustellung + Postweg
Bauamt
Baubewilligung, Raumplanung

Das könnte Sie interessieren

Passend zum Thema finden Sie hier noch weitere nützliche Informationen. Falls Ihnen ein Thema fehlt, schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Viel Spass beim Weiterlesen.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen