Bild
Bild

unterstützend und anerkennend

Baubewilligungsverfahren

Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PGB) zählt in Verbindung mit der Bauverfahrensordnung (BVV) auf, in welchen Fällen die Durchführung eines baurechtlichen Bewilligungsverfahrens erforderlich ist

Eine Bewilligung ist beispielsweise nötig für (§ 309 PBG):

  • Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten
  • Nutzungsänderungen von baurechtlicher Bedeutung
  • Abbruch von Gebäuden in Kernzonen
  • die Unterteilung von Grundstücken
  • wesentliche Geländeänderungen (mehr als 1 m Höhe oder 500 m2 Fläche)
  • Mauern und Einfriedungen (ab 80 cm Höhe)
  • Schwimmbassins und dergleichen
  • Fahrzeugabstellplätze
  • Aussenantennen
  • Reklametafeln (ab einer Fläche von mehr als 0,5 m2 je Betrieb).

 

Kein Bewilligungsverfahren muss durchgeführt werden für (§1 BVV):

  • Bauten und Anlagen, deren grösste Höhe nicht mehr als 2,5 m beträgt und die eine Bodenfläche von höchsten 6 m2 überlagern; sie sind jedoch bewilligungspflichtig in Kernzonen und anderen Bereichen von Schutzanordnungen
  • Beseitigen von inneren Trennwänden zwischen Wohnräumen oder Verändern von Öffnungen in solchen Wänden,
  • Baubaracken, Bauinstallationen und Baureklametafeln,
  • untergeordnete Geländeveränderungen (weniger als 1 m Höhe oder 500 m2 Fläche)
  • Mauern und geschlossene Einfriedungen (bis zu einer Höhe von 80 cm) sowie offene Einfriedungen,
  • nicht leuchtende Eigenreklamen auf privatem Grund bis zu einer Fläche von 0,5 m2 je Betrieb,
  • nach aussen nicht in Erscheinung tretende Ausrüstungen von untergeordneter Bedeutung (Lichtanlagen, Bade-, Wasch- und Abortanlagen, Lüftungsaufsätze üblicher Konstruktion etc),
  • kleinere Werk- und Lagerplätze in der Industriezone, soweit sie nicht mehr als 1/5 der vermarkten Grundstückfläche belegen,
  • Empfangsantennen, die in keiner Richtung 0,8 m überschreiten (nur ausserhalb von Kernzonen).

 

Diese nicht bewilligungspflichtigen Bauvorhaben müssen aber dennoch die sogenannten materiellen Bauvorschriften einhalten; das heisst, sie müssen zum Beispiel genügend gut gestaltet, in ihre Umgebung eingepasst und die Abstandsvorschriften berücksichtigt sind.

Bauamt
Baubewilligung

Das könnte Sie interessieren

Passend zum Thema finden Sie hier noch weitere nützliche Informationen. Falls Ihnen ein Thema fehlt, schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Viel Spass beim Weiterlesen.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen