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unterstützend und anerkennend

Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen selbst entrichtet wird, sondern direkt vom Arbeitgebenden, vom Veranstalter, vom Versicherer etc. vor der Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird.

Im Kanton Zürich unterliegen zwei Personengruppen der Quellenbesteuerung: ausländische Arbeitnehmende mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder L sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland.

Weitere Informationen und Onlinedienste finden Sie auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes.

Steueramt
Gemeindesteuern

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