30. Jan 2026
Genehmigung des Anschlussvertrags
Der Gemeinderat Rickenbach hat an der Sitzung vom 12. Januar 2026 der Bildung eines Betreibungskreises Seuzach mit den Anschlussgemeinden Altikon, Dägerlen, Dättlikon, Dinhard, Elgg, Ellikon an der Thur, Elsau, Hagenbuch, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen, Rickenbach, Seuzach, Schlatt und Wiesendangen zugestimmt.
Der vorzeitigen Auflösung des gültigen Anschlussvertrags vom 5. November 2009 wird seitens der Gemeinde Rickenbach, zuhanden der Genehmigung durch den Regierungsrat, zugestimmt.
Dem Anschlussvertrag vom 26. November 2025 wird seitens der Gemeinde Rickenbach, zuhanden der Genehmigung durch den Regierungsrat, zugestimmt.
Der Beschluss des Gemeinderates kann auf der Homepage der Gemeinde Rickenbach (www.rickenbach-zh.ch) oder während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen
Gemeinderat Rickenbach