13. Okt 2023
Der Gemeinderat Rickenbach ordnet mit Beschluss Nr. 202 vom 18. September 2023 als wahlleitende Behörde am Sonntag, 19. November 2023, die Urnenabstimmung mit folgendem Antrag an:
- Das vorliegende Projekt und die Kostenschätzung für den Neubau Schulraumerweiterung Trakt E vom 29. August 2023 werden genehmigt.
- Der erforderliche Verpflichtungskredit (Objektkredit) im Umfang von CHF 4’650‘000 (+/- 15 %) zulasten der Investitionsrechnung wird genehmigt.
- Die Kreditsumme erhöht oder ermässigt sich um den Betrag, der sich durch eine ausgewiesene Bauteuerung (Baukostenindex) in der Zeit zwischen dem Aufstellen der Kostenschätzung und der Bauausführung ergibt.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und zur erforderlichen Finanzierung ermächtigt.
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rickenbach. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe ist auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.
Gegen diese
Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der
Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim
Bezirksrat Winterthur,
Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen
Antrag und eine Begründung enthalten.
Gemeinderat Rickenbach