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initiativ und zukunftsorientiert

Einzelinitiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen gemäss §§ 146 ff. Gesetz über die politischen Rechte - Gültigkeitserklärung

13. Okt 2023

Mit Beschluss Nr. 232 vom 9. Oktober 2023 hat der Gemeinderat die Einzelinitiative von Beat und Erika Lehmann für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen in der Form einer allgemeinen Anregung als gültig erklärt.

Die Einzelinitiative wird der Gemeindeversammlung vom 30. November 2023 zur Abstimmung unterbreitet

Gegen diesen Beschluss kann jede stimmberechtigte Person innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erheben (§ 161 GPR in Verbindung mit § 19 Abs. 1 lit. c, § 19b Abs. 2 lit. c Ziff.1 und § 21a VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Rickenbach

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