30. Mai 2025
Inkrafttreten des revidierten Hundegesetzes und der revidierten Hundeverordnung per 1. Juni 2025
Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung treten am 1. Juni 2025 in Kraft. Die Neuerungen vereinheitlichen die Ausbildungspflicht für Hundehaltende und verbessern gleichzeitig die Ausbildungsqualität. Ziel ist es, den sicheren Umgang zwischen Mensch und Hund im Kanton Zürich zu fördern.
Die Revision bringt für Hundehaltende und Hundetrainerinnen und -trainer drei wesentliche Änderungen mit sich:
Nähere Informationen können auf der Homepage des Veterinäramts des Kantons Zürich Hunde | Kanton Zürich bezogen werden.
Zudem liegen auf der Gemeindeverwaltung kostenlose Broschüren (Herausgeber Veterinäramt des Kantons Zürich) mit den wichtigsten Informationen auf.