06. Jun 2025
Rest Amtsdauer 2022-2026 - Definitiver Wahlvorschlag
Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl eines Mitglieds für die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde liegt folgender Wahlvorschlag vor:
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 24. März 2025 am Sonntag, 28. September 2025, statt. In Anwendung von Art. 9 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Rickenbach i.V.m. § 55 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem der Name der vorgeschlagenen Person aufgeführt ist.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Rickenbach