11. Apr 2025
Publikation vom 11. April 2025
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von mindestens 20 Jahren werden im Oktober 2025 folgende Gräber aufgehoben:
Urnengräber Nr. U72 bis U98
Angehörige, die allfällige Grabdenkmäler oder Pflanzen abholen möchten, werden ersucht diese bis spätestens am 30. September 2025 zu entfernen. Über Grabmale, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfernt werden, wird unter Ablehnung jeglicher Haftung und Vergütung des Materials verfügt (Punkt 3.9 der Bestattungs- und Friedhofsverordnung vom 1. August 2024).
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich direkt an das Bestattungsamt Rickenbach ZH, Tel. 052 320 95 04
Gemeinderat Rickenbach