04. Apr 2025
Rest Amtsdauer 2022-2026 - Anordnung Urnenwahl, Ansetzung 1. Frist
Für den aus der Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Rickenbach zurücktretenden Thomas Häberle ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022-2026 zu wählen.
Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Rickenbach ist die Politische Gemeinde Rickenbach wahlleitende Behörde.
Die Wahl wird gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Rickenbach sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 28. September 2025, statt.
Interessierte Personen können einen Wahlvorschlag einreichen (§§ 48 ff. GPR). Einen Wahlvorschlag einreichen kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Sekundarschulgemeinde Rickenbach hat.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens 14. Mai 2025 beim Gemeinderat Rickenbach (wahlleitende Behörde), Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, eingereicht werden.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Rickenbach unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, oder auf der Gemeindehomepage Rickenbach erhältlich.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 30. November 2025.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Rickenbach