Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?
Ab dem 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich.
Bis zum 1. November 2026 gelten die bisherigen Bestimmungen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei der Einwohnerkontrolle Rickenbach beantragt werden.
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.
Identitätskarte ohne Chip
Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Dazu muss jede Person persönlich am Schalter erscheinen (auch Kleinkinder). Minderjährige in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters. Es dauert ca. 10 Arbeitstage, bis Sie die neue Identitätskarte via Einschreiben erhalten. In den Hauptreisezeiten (vor den Schulferien) können Verzögerungen auftreten. Wir empfehlen deshalb, Ihre Anträge rechtzeitig zu bestellen.
Folgende Unterlagen sind unbedingt mitzubringen:
- alte Identitätskarte (auch wenn bereits abgelaufen)
- 1 aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, Format 35 x 45mm, nicht älter als ein Jahr).
- bei Verlust der Identitätskarte eine Verlustanzeige der Kantonspolizei (Verlustmeldung muss von einer Polizeistelle in der Schweiz erstellt sein)
- bei Erstausstellung einer Identitätskarte für ein Kind, benötigen wir einen amtlichen Ausweis der Eltern, sowie das Familienbüchlein/Familienausweis oder den Geburtsschein
Gültigkeitsdauer und Preise
Identitätskarte Erwachsene / 10 Jahre / CHF 70.00 inkl. Porto
Identitätskarte Kinder bis 18 Jahre / 5 Jahre / CHF 35.00 inkl. Porto
Biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.
Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro. Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei der Einwohnerkontrolle, sondern muss beim kantonalen Passbüro beantragt werden.
Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.
Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.
Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.
Verlust
Verlorene oder abhanden gekommene Identitätskarten sind unverzüglich bei einem Schweizer Polizeiposten anzuzeigen. Eine neue Identitätskarte wird nur gegen die von der Polizei ausgestellte Verlustanzeige ausgestellt.
Personen, welche ihre Identitätskarte während einer Auslandreise verlieren, können den Verlust bei der lokalen Polizei melden und bei der schweizerischen Vertretung ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Wer keinen Ersatzausweis ausstellen lässt, muss den Verlust nach Rückkehr in die Schweiz der Polizei melden.
Reisehinweise des EDA
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bieten Informationen zur Sicherheitslage im Ausland. Sie sind eine Ergänzung zu anderen Informationsquellen. Über Vorbereitung und Durchführung einer Reise entscheidet der/die Reisende in Eigenverantwortung. Informationen zu den verschiedenen Reisezielen finden Sie unter:
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html