Adressauskünfte an Firmen oder Privatpersonen sind kostenpflichtig und müssen mittels schriftlicher Anfrage (inkl. Begründung) gestellt werden.
Folgende Auskünfte können erteilt werden:
Die einfache Adressauskunft (CHF 10.00) beinhaltet Name, Vorname, Adresse (Wohnadresse in Rickenbach), Zuzugsdatum, Wegzugsdatum.
Die erweiterte Adressauskunft (CHF 20.00) beinhaltet Name, Vorname, Adresse (Wohnadresse in Rickenbach), Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort, Zuzugsdatum, Zuzugsort, Wegzugsdatum, Wegzugsort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).
Hat die gesuchte Person eine Datensperre, kann nur Auskunft gegeben werden, wenn man glaubhaft macht, dass die Sperrung Sie in der Verfolgung eigener Rechte behindert.