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unterstützend und anerkennend

Adressauskunft

Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) gibt die Einwohnerkontrolle einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Daten bekannt:

 

Auskunft ohne Interessennachweis (gemäss §18 Abs. 1 MERG sowie §16 lit. a IDG):

Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum

CHF 15.00

 

Auskunft mit Interessennachweis (gemäss §18 MERG sowie §16 lit. a und §17 Abs. 1 IDG):

Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zu- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort

CHF 30.00

 

Die Anfrage ist schriftlich an die Einwohnerkontrolle zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!

Einwohnerkontrolle
Ausweise und Bescheinigungen, Wohnen und Umziehen

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