Bild
Bild

unterstützend und anerkennend

Fundbüro

Fundgegenstände sind direkt der Einwohnerkontrolle abzugeben und auch dort abzuholen. Die Gegenstände können ausschliesslich am Schalter der Einwohnerkontrolle während der Schalteröffnungszeiten abgegeben werden.

 

Fundgegenstände werden 1 Jahr im Fundbüro aufbewahrt. Werden die Gegenstände während diesem Jahr nicht abgeholt, werden die Finder bei Bedarf angeschrieben und die Gegenstände gehen an den Finder zurück.

 

Falls Sie einen Gegenstand vermissen, können Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Rickenbach oder bei der Kantonspolizei erkundigen.

Einwohnerkontrolle
Polizei

Das könnte Sie interessieren

Passend zum Thema finden Sie hier noch weitere nützliche Informationen. Falls Ihnen ein Thema fehlt, schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Viel Spass beim Weiterlesen.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen