Bild
Bild

unterstützend und anerkennend

Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde oder des Gebäudes ist innert 14 Tagen bei unserer Einwohnerkontrolle persönlich oder via EUmzug zu melden.

 

Für die Ummeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

 

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
  • Ausländerausweis
  • neuer Mietvertrag oder Wohnungsausweis, bei Untermiete den Untermietvertrag (oder den Wohnungsausweis resp. den Hauptmietvertrag sowie das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters oder der Verwaltung)

 

Die Gebühren für den Adresswechsel beim Migrationsamt betragen für ausländische Personen:

  • EU/EFTA-Staatsangehörige CHF 30.00 pro erwachsene Person und CHF 20.00 pro Kind
  • Drittstaatsangehörige CHF 30.00 pro Person

 

Mit dem Online-Dienst eUmzugZH von ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug die Meldepflicht in wenigen Schritten elektronisch erledigen.

Diese Umzugsmeldung ist auch für Wochenaufenthalter verfügbar.

 

 

Keine Einträge vorhanden

Einwohnerkontrolle
Wohnen und Umziehen

Das könnte Sie interessieren

Passend zum Thema finden Sie hier noch weitere nützliche Informationen. Falls Ihnen ein Thema fehlt, schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Viel Spass beim Weiterlesen.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen