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unterstützend und anerkennend

Lebensmittelkontrolle

Zuständig für die Lebensmittelkontrolle in der Gemeinde Rickenbach:

 

Kantonales Labor Zürich
Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Tel. 043 244 71 00
 

Die Lebensmittelkontrolle stützt sich auf das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Es bezweckt folgendes:

 

  • Schutz der Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenstände, welche die Gesundheit gefährden können.
  • Sicherstellung des hygienischen Umganges mit Lebensmitteln.
  • Schutz der Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen.
https://www.zh.ch/de/gesundheitsdirektion/kantonales-labor.html
Sicherheit
Lebensmittelsicherheit

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