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unterstützend und anerkennend

Meldebestätigung

Die Meldebestätigung dient Ihnen als Bestätigung, dass Sie in unserer Gemeinde angemeldet sind. Änderungen von Personendaten haben eine Anpassung der Meldebestätigung zur Folge, weshalb Sie allenfalls eine angepasste Meldebestätigung von uns erhalten. Es muss nur immer die aktuellste Meldebestätigung aufbewahrt werden. 

 

Wochenaufenthalter, welche einen Aufenthaltsausweis deponiert haben, erhalten eine separate befristete Meldebestätigung, welche der Regelung des Aufenthaltes dient.

 

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Einwohnerregister der Gemeinde Rickenbach vollumfänglich digitalisiert, weshalb neu alle Dokumente elektronisch abgelegt werden. Aus diesem Grund werden auch keine Heimatscheine mehr hinterlegt. Da Sie den Heimatschein bei einem allfälligen Gemeindewechsel der neuen Wohngemeinde vorweisen müssen, bitten wir Sie, diesen sorgfältig zu Hause aufzubewahren. Bei einer Änderung Ihres Namens bzw. Ihres Zivilstandes haben Sie die Möglichkeit, beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes einen neuen Heimatschein zu bestellen. Dies ist spätestens beim Wechsel des Wohnortes nötig, da dann ein Heimatschein mit den aktuellen Personendaten benötigt wird. Das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes ist auch im Falle des Verlustes von Ihrem Heimatschein für die Neuausstellung zuständig. Der bisherige Schriftenempfangsschein wird nun durch die Meldebestätigung ersetzt. 

 

Einwohnerkontrolle
Ausweise und Bescheinigungen, Wohnen und Umziehen

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