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unterstützend und anerkennend

Mieterwechsel nur für Vermieter oder Logisgeber

Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) § 8 i.V.m. § 10 müssen Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter und Logisgeber jegliche Ein- und Auszüge ihrer Mieter innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle melden.

 

Sie können uns die Meldung via untenstehendes Formular oder auch online zustellen.

Einwohnerkontrolle
Wohnen und Umziehen

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