Bild
Bild

unterstützend und anerkennend

Abmeldung ins Ausland

Wenn Sie einen endgültigen Wegzug ins Ausland planen, hat dies Auswirkungen auf die Steuerveranlagung. Informationen zum Ablauf und den nötigen Vorkehrungen finden Sie im Merkblatt «Abmeldung ins Ausland».

Wenn Sie für eine bestimmte Zeit ins Ausland verreisen, beispielsweise für einen Sprachaufenthalt oder eine Weltreise, brauchen Sie sich steuerrechtlich nicht definitiv abzumelden. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei der Einwohnerkontrolle.

Steueramt
Gemeindesteuern, Wohnen und Umziehen

Das könnte Sie interessieren

Passend zum Thema finden Sie hier noch weitere nützliche Informationen. Falls Ihnen ein Thema fehlt, schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Viel Spass beim Weiterlesen.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen