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unterstützend und anerkennend

Zurückschneiden von Hecken & Sträuchern (Sichtweiten)

Das Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen dient der Verkehrssicherheit. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen sind verpflichtet, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, die in den Strassen- oder Wegraum ragen, regelmässig zurückzuschneiden. Grundlage dafür bildet die Verkehrserschliessungsverordnung (VErV).

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Bauamt
Baubewilligung, Raumplanung

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