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unterstützend und anerkennend

Gastgewerbe - Patenterteilung

Gemäss §2 des Gastgewerbegesetzes vom 1. Dezember 1996 bedarf ein Patent, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht. Das heisst:

 

  • alle, die eine Gastwirtschaft führen
  • alle, die Handel mit alkoholischen Getränken und/oder gebrannten Wassern betreiben
  • alle, die eine Festwirtschaft bei einem Vereinsanlass etc. führen.

 

Das Gesuchsformular inkl. Beilagen muss mindestens vier Wochen vor Betriebsaufnahme eingereicht werden.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Gesuchsformular vollständig ausgefüllt
  • Handlungsfähigkeitszeugnis, im Original einzureichen (Bezug bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Strafregisterauszug
  • Kopie gültige ID oder Pass / Kopie gültiger Ausländerausweis
  • Mietvertrag (falls vorhanden)

 

Unter www.strafregister.admin.ch können Sie den erforderlichen Strafregisterauszug bestellen.

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