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unterstützend und anerkennend

Familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter (Subventionsantrag)

Das Kinder- und Jugendgesetz vom 14. März 2011 verpflichtet die Gemeinden gestützt auf § 18 für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter zu sorgen. Die Gemeinde haben Elternbeiträge festzulegen und eigene Beiträge zu leisten.

Die Gemeinde Rickenbach richtet Subventionen für die Kinderbetreuung im Vorschulalter aus. Subventionen können mit dem Antragsformular beim Sozialamt beantragt werden.

Der Anspruch wird vom Sozialamt geprüft und verfügt. Bei einem Anspruch erfolgt die Auszahlung jeweils auf den 5. jeden Monats.

Sozialamt
Kinder und Jugendliche, Vorschule

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