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unterstützend und anerkennend

Steuerausweis

Mit einem Steuerausweis erfahren Sie das steuerbare und satzbestimmende Einkommen und Vermögen einer steuerpflichtigen Person für die Staats- und Gemeindesteuern. Der Betrag von CHF 40.00 wird Ihnen in Rechnung gestellt. An Amtsstellen wird der Steuerausweis gratis ausgestellt.

Steuerausweise gemäss § 122 des Steuergesetzes (StG) können ungeachtet einer Datensperre ausgestellt werden, sofern die gesuchstellende Person dem Gemeindesteueramt glaubhaft macht, dass sie durch die Datensperre in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber dem betreffenden Steuerpflichtigen behindert wird.

Die Kriterien zur Beurteilung von berechtigten Anfragen finden sich in der entsprechenden Weisung der Finanzdirektion über die Führung der Steuerregister.

Das Gesuch um Ausstellung des Steuerausweises wird dem Steuerpflichtigen zur Stellungnahme unterbreitet (§ 122 Abs. 3 StG).

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Steueramt
Gemeindesteuern

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