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unterstützend und anerkennend

Erbschafts- & Schenkungssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden von der gleichnamigen Dienstabteilung beim Kantonalen Steueramt Zürich behandelt.

In der Zeit zwischen dem Tod eines Erblassers und der Erbteilung kann die Verrechnungssteuer nicht durch Aufnahme ins Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung zurückgefordert werden, sondern muss mit einem Spezialformular bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung geltend gemacht werden. Dieses Formular, wie auch die Steuererklärung für die Schenkungssteuer, können auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich bezogen werden.

Bei allfälligen Fragen und für weitere Informationen ist das Kantonale Steueramt Zürich direkt zu kontaktieren.

Steueramt
Gemeindesteuern

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