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Waffenerwerbsschein

Für den Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen, muss bei der Abteilung Sicherheit ein Waffenerwerbsschein beantragt werden. Die Gültigkeit des Waffenerwerbsscheines erstreckt sich über die gesamte Schweiz.

 

Dem Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises (ID oder Pass)

  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.

 

Der Waffenerwerbsschein wird nach gründlicher polizeilicher Überprüfung ausgestellt. Die Bearbeitung kann bis zu zwei Monaten dauern.

 

Entsorgung Waffe

Nicht mehr benötigte Waffen können jederzeit bei einem beliebigen Polizeiposten oder bei den Verkehrsstützpunkten der Kantonspolizei Zürich oder direkt beim Fachdienst Waffen/Sprengstoffe, Lessingstrasse 33-35, 8002 Zürich, gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden. Eine entsprechende erstellte Verzichtserklärung muss vom Überbringer unterzeichnet werden.

 

 

https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/waffen.html
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen.html.html


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