Bild

unterstützend und anerkennend

Teilrevision Gemeindeordnung Anordnung Urnenabstimmung 29.11.2026

21. Aug 2026

Der Gemeinderat Rickenbach ordnet mit Beschluss Nr. 164 vom 17. August 2026 als wahlleitende Behörde am Sonntag, 29. November 2026, die Urnenabstimmung über folgende Vorlagen an:

- Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rickenbach

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rickenbach. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe ist auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.

Gegen die Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur,
Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen