21. Aug 2026
Der Gemeinderat Rickenbach ordnet mit Beschluss Nr. 164 vom 17. August 2026 als wahlleitende Behörde am Sonntag, 29. November 2026, die Urnenabstimmung über folgende Vorlagen an:
- Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rickenbach
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rickenbach. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe ist auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.
Gegen die Abstimmungsanordnung
kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre
Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich
Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur,
Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen
Antrag und eine Begründung enthalten.