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initiativ und zukunftsorientiert

Teilrevision Gebührentarif

12. Apr 2024

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 65 vom 25. März 2024 wurde der revidierte Gebührentarif mit Datum vom 25. März 2024 gestützt auf die Gebührenverordnung vom 28. November 2017 genehmigt. Der Gebührentarif tritt mit rechtskräftiger Publikation rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten werden alle mit diesem Gebührentarif in Widerspruch stehenden Rechtserlasse oder Beschlüsse und alle seitherigen Änderungen aufgehoben.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach eingesehen werden.

Gemeinderat Rickenbach

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