07. Apr 2026
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23. März 2026 wurde der revidierte Gebührentarif gestützt auf die Gebührenverordnung vom 28. November 2017 genehmigt. Dabei wurden die Tarife für die Vermietung von gemeindeeigenen Liegenschaften auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Mit dem Inkrafttreten werden alle mit diesem Gebührentarif in Widerspruch stehenden Rechtserlasse oder Beschlüsse und alle seitherigen Änderungen aufgehoben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach eingesehen werden.