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Sekundarschulgemeinde Rickenbach, Erweiterung der Schulhäuser A + B - Anordnung Urnenabstimmung

11. Jul 2025

Sekundarschulgemeinde Rickenbach; Verpflichtungskredit (Objektkredit) von 14,2 Mio. Franken für die Sanierung und Erweiterung der Schulhäuser A + B - Anordnung Urnenabstimmung

Der Gemeinderat Rickenbach ordnet mit Beschluss Nr. 142 vom 23. Juni 2025 als wahlleitende Behörde gemäss § 7 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Rickenbach am Sonntag, 28. September 2025, die Urnenabstimmung der Sekundarschulgemeinde Rickenbach mit folgendem Antrag an:

  • Das vorliegende Projekt und die Kostenschätzung für die Sanierung und die Erweiterung der Schulhäuser A und B vom 25. März 2025 werden genehmigt.
  • Der erforderliche Verpflichtungskredit (Objektkredit) im Umfang von CHF 14'200'000 (+/- 15%) zulasten der Investitionsrechnung wird genehmigt.
  • Die Kreditsumme erhöht oder ermässigt sich um den Betrag, der sich durch eine ausgewiesene Bauteuerung (Baupreisindex) in der Zeit zwischen dem Aufstellen der Kostenschätzung und der Bauausführung ergibt.
  • Die Schulpflege wird mit dem Vollzug beauftragt und zur erforderlichen Finanzierung ermächtigt.

Die Abstimmungsfrage wird wie folgt definiert:

«Stimmen Sie der Genehmigung des Verpflichtungskredits (Objektkredit) im Umfang von CHF 14'200'000 für die Sanierung und die Erweiterung der Schulhäuser A und B zu?»

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Rickenbach. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe ist auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.

Gegen diese Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Rickenbach

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