09. Sep 2026
Im Zusammenhang mit den geplanten Instandsetzungsarbeiten im Bereich «Schmiedgasse» hat der Gemeinderat mit Zirkularbeschluss vom 7. September 2026 gestützt auf § 103 Gemeindegesetz einen gebundenen Ausgabenkredit im Gesamtumfang von CHF 420'000.00 genehmigt. Die Ausgaben werden wie folgt auf die verschiedenen Konten der Investitionsrechnung verteilt:
6150.5010.14 Baukosten Strassen CHF 232'000.00
7101.5030.14 Baukosten Wasserleitungen CHF 100'000.00
7201.5030.14 Baukosten Abwasserleitungen CHF 88'000.00
Die Akten liegen vom 9. bis 14. September 2026 in der Gemeindeverwaltung Rickenbach zur Einsichtnahme auf
Gegen den Beschluss der gebundenen Ausgabe kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen
Gemeinderat Rickenbach