19. Jan 2024
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 8 vom 8. Januar 2024 wurde das revidierte Subventionsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter gestützt auf die Subventionsverordnung vom 22. Juni 2023 genehmigt. Das revidierte Reglement tritt mit rechtskräftiger Publikation per 1. März 2024 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach eingesehen werden.
Gemeinderat Rickenbach