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initiativ und zukunftsorientiert

Ersatzwahl Mitglied und Präsidium Gemeinderat

08. Mär 2024

(Rest Amtsdauer 2022-2026) – Nichtzustandekommen stille Wahl, Anordnung Urnenwahl

Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:

Name,

Vorname

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Rufname

Partei

1.

Hofmann,

Martin

1983

Landwirt, Landschaftsgärtner

Stationsstrasse 58

8545 Rickenbach Sulz

SVP

2.

Philipp,

Urs Josef

1962

Dipl. pharm. ETH M.H.A.

Huebstrasse 36

8545 Rickenbach

Urs

Keine


Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl des Präsidiums des Gemeinderats liegt folgender definitiver Wahlvorschlag vor:

Name,

Vorname

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Rufname

Partei

1.

Philipp,

Urs Josef

1962

Dipl. pharm. ETH M.H.A.

Huebstrasse 36

8545 Rickenbach

Urs

Keine


Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte sind nicht erfüllt.

Die Urnenwahl für die Ersatzwahl eines Mitglieds und des Präsidiums für den Gemeinderat wird am 9. Juni 2024 durchgeführt. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung i.V.m. § 54 Abs. 2 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Rickenbach

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