14. Jul 2023
Im gegenseitigen Einvernehmen der Gemeinde Rickenbach und der Baudirektion des Kantons Zürich, Tiefbauamt, vom 19. September 2022 hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Rickenbach, Zone Rickenbach Nord
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert.
Im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zone Rickenbach Nord wird die bestehende Vortrittsregelung (Kein Vortritt und Stop) aufgehoben. Neu gilt der Rechtsvortritt.
Auf folgender Strasse wird im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zone Rickenbach Nord den Fahrzeugen der Vortritt entzogen (neu Kein Vortritt).
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 13.08.2023
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Gemeinde Rickenbach
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt