20. Mär 2026
Publikation vom 20. März 2026 - Energetische Sanierung der Gebäudehülle sowie Verlängerung des Dachvorsprungs, Im Felix 21, 8545 Rickenbach Sulz, Vers.-Nr. 355, Grundstück-Nr. 2354, Zone: Wohnzone 2-geschossig 35 %
Im kantonalen Amtsblatt 2026 wurde nachstehendes Baugesuch veröffentlicht:
BG 2026-007 - Schaub Isabel u. Peter, Im Felix 21, 8545 Rickenbach Sulz:
Energetische Sanierung der Gebäudehülle sowie Verlängerung des Dachvorsprungs, Im Felix 21, 8545 Rickenbach Sulz , Vers.-Nr. 355, Grundstück-Nr. 2354, Zone: Wohnzone 2-geschossig 35 %
Die Wahrung von Ansprüchen richtet sich nach § 315 ff. des Planungs- und Baugesetzes.
§ 315 Wer Ansprüche aus diesem Gesetz wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich die Zustellung des oder der baurechtlichen Entscheide zu verlangen. Die örtliche Baubehörde gibt dem Bauherrn nach Fristablauf und weiteren Instanzen, die eine baurechtliche Bewilligung zu erteilen haben, von solchen Begehren samt den darin vorgebrachten Einwendungen Kenntnis. Ein Einspracheverfahren wird nicht durchgeführt.
§ 316 Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt. Ist dagegen das Begehren rechtzeitig angebracht worden, sind dem Gesuchsteller alle baurechtlichen Entscheide über das Vorhaben zuzustellen, solange keine neue Aussteckung und Bekanntmachung erfolgt ist.
§ 317 Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.
Die Pläne sind während der Publikationsfrist über eBaugesuchZH einsehbar.
Gemeinderat Rickenbach