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unterstützend und anerkennend

Baupublikation Huebstrasse 23, 8545 Rickenbach ZH

21. Aug 2026

Publikation vom 21. August 2026 - Unterschutzstellung Wohnhaus Huebstrasse 23, Gebäude Vers.-Nr. 28, Grundstück Kat.-Nr. 3269; Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag

Im kantonalen Amtsblatt 2026 wurde nachstehendes Baugesuch veröffentlicht:

BG 2026-004 - Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (BPG), Unterschutzstellung Wohnhaus Huebstrasse 23, Gebäude Vers.-Nr. 28, Grundstück Kat.-Nr. 3269; Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag

Angaben zur Meldung:
Der Gemeinderat hat am 17. August 2026 beschlossen, das Wohnhaus an der Huebstrasse 23, 8545 Rickenbach ZH, Gebäude Vers.-Nr. 28, Grundstück Kat.-Nr. 3269, gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c und § 205 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) mittels verwaltungsrechtlichen Vertrags unter Schutz zu stellen. Der entsprechende Schutzvertrag wurde genehmigt.

Einsichtnahme:
Der Beschluss des Gemeinderats sowie die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Rechtliche Hinweise:
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20. September 2026

Gemeinderat Rickenbach

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