21. Aug 2026
Publikation vom 21. August 2026 - Unterschutzstellung Wohnhaus Huebstrasse 23, Gebäude Vers.-Nr. 28, Grundstück Kat.-Nr. 3269; Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag
Im kantonalen Amtsblatt 2026 wurde nachstehendes Baugesuch veröffentlicht:
BG 2026-004 - Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (BPG), Unterschutzstellung Wohnhaus Huebstrasse 23, Gebäude Vers.-Nr. 28, Grundstück Kat.-Nr. 3269; Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag
Angaben
zur Meldung:
Der Gemeinderat hat am 17. August 2026
beschlossen, das Wohnhaus an der Huebstrasse 23, 8545 Rickenbach ZH, Gebäude
Vers.-Nr. 28, Grundstück Kat.-Nr. 3269, gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c
und § 205 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) mittels verwaltungsrechtlichen
Vertrags unter Schutz zu stellen. Der entsprechende Schutzvertrag wurde
genehmigt.
Einsichtnahme:
Der Beschluss des Gemeinderats sowie die Akten
liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach öffentlich
zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten
eingesehen werden.
Ergänzende
rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen,
von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich,
8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung
einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind
genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle
Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren
unterliegende Partei zu tragen.
Rechtliche Hinweise:
Publikation
nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 30
Tage
Ablauf der
Frist: 20. September 2026
Gemeinderat Rickenbach