19. Dez 2025
Publikation vom 19. Dezember 2025 - Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (BPG), Unterschutzstellung Wohnhaus Büelstrasse 20, Gebäude Vers.-Nr. 67, Grundstück Kat.-Nr. 2114; Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag (Revision)
Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (BPG), Unterschutzstellung Wohnhaus Büelstrasse 20, Gebäude Vers.-Nr. 67, Grundstück Kat.-Nr. 2114; Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag (Revision)
Angaben
zur Meldung:
Der Gemeinderat hat am 15. Dezember 2025
beschlossen, das Wohnhaus an der Büelstrasse 20, 8545 Rickenbach, Gebäude
Vers.-Nr. 67, Grundstück Kat.-Nr. 2114, gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c
und § 205 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) mittels eines revidierten
verwaltungsrechtlichen Vertrags unter Schutz zu stellen. Der überarbeitete
Schutzvertrag wurde genehmigt.
Einsichtnahme:
Der Beschluss des Gemeinderats sowie die Akten
liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach öffentlich
zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten
eingesehen werden.
Ergänzende
rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen,
von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich,
8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung
einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind
genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle
Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren
unterliegende Partei zu tragen.
Rechtliche Hinweise:
Publikation
nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 30 Tage
Gemeinderat Rickenbach