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unterstützend und anerkennend

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Das Zeugnis kann via Online-Schalter, telefonisch oder direkt bei unserem Schalter der Einwohnerkontrolle (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) bezogen werden.

 

Die Kosten betragen pro Handlungsfähigkeitszeugnis CHF 30.00.

 

  • Die Handlungsfähigkeit setzt Urteilsfähigkeit und Mündigkeit voraus (Art. 13 ZGB).
  • Urteilsfähig im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist ein jeder, dem nicht wegen seines Kindesalters oder infolge von Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunkenheit oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln (Art. 16 ZGB).
  • Mündig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 14 ZGB).
Einwohnerkontrolle
Ausweise und Bescheinigungen

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