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unterstützend und anerkennend

Zurückschneiden von Hecken & Sträuchern (Sichtweiten)

Das Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen dient der Verkehrssicherheit. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen sind dazu verpflichtet, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise den Wegraum ragen, laufend zurück zu schneiden.

Bauamt
Baubewilligung, Raumplanung

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