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unterstützend und anerkennend

Fristerstreckung Steuererklärung

Sollte Ihnen die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichefrist nicht genügen, müssen Sie, vor Ablauf der ordentlichen Frist, ein Fristerstreckungsgesuch einreichen. Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Fristerstreckungsgesuche gelten ohne gegenteiligen schriftlichen Bescheid als stillschweigend bewilligt. Sie können die Fristverlängerung direkt mittels dem eFrist-Link beantragen.

 

Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen oder im Online-Schalter der Abteilung Bundessteuer zu erfassen.

Steueramt
Gemeindesteuern

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