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initiativ und zukunftsorientiert

Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen, Festsetzung

12. Mai 2023

Publikation vom 12. Mai 2023

Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung:

Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 8. Mai 2023 verfügt:

I. Der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Gemeinde Rickenbach im Mst. 1:5000 vom 14. Februar 2023 wird festgesetzt.

II. Die Abgrenzung von Wald und Nichtbauzonen in der Gemeinde Rickenbach wird gemäss dem Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenze im Mst. 1:5000 vom 14. Februar 2023 festgesetzt.

III. Der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Gemeinde Rickenbach liegt während der Rekursfrist und der Bürozeiten bei der Gemeinde Rickenbach, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, sowie beim Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

IV. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekusschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Kontaktstelle:
Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich
Stampenbachstrasse 12
8001 Zürich

Gemeinderat Rickenbach

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