03. Mär 2023
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Rickenbach den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Gemeinderat hat mit Beschluss 33 vom 30. Januar 2023 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.
Angaben zur Auflage:
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Rickenbach die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 3. März 2023 bis 2. Mai 2023 während 60 Tagen in der Gemeindeverwaltung Rickenbach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 2. Mai 2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
Kontaktstelle: Gemeinde Rickenbach, Haupstrasse 9, 8545 Rickenbach