09. Dez 2022
Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
1.
Budget 2023 der Politischen Gemeinde Rickenbach
und Festsetzung Steuerfuss auf 84 % (Vorjahr 84 %) des einfachen
Gemeindesteuerertrags - genehmigt
Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur
• wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
• und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form einer Aufsichtsbeschwerde, innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage, erhoben werden. Diese ist beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, einzureichen
Gemeinderat Rickenbach