17. Mär 2023
Die Einwohnerkontrolle Rickenbach ZH führt das Einwohnerregister und bearbeitet Personendaten aller meldepflichtigen Einwohner. Es sind nicht alle von der Einwohnerkontrolle zu bearbeitenden Personendaten in einer gesetzlichen Grundlage geregelt. Aus diesem Grund müssen die Gemeinden mittels Behördenerlass definieren, welche Daten zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Identifikatoren und Merkmale im Einwohnerregister erfasst werden dürfen.
Mit Beschluss vom 13. März 2023 hat der Gemeinderat den Behördenerlass über die Führung des Einwohnerregisters genehmigt. Dieser Behördenerlass liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung am Schalter der Einwohnerkontrolle während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Rickenbach